Allgemeine Geschäftsbedingungen
Combo AG · Medizintechnik GIGER® MD®
Konditionen
Für den Geschäftsverkehr zwischen der Combo AG und dem Besteller gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen. Sie gehen anderslautenden Konditionen, die vom Besteller übersandt wurden oder sich auf dessen Schriftstück befinden, in jedem Falle vor.
Preise
Sämtliche Preise sind, wo nicht anders angegeben, in Schweizer Franken ausgedrückt. Sie werden grundsätzlich für inländische Lieferungen inkl. MWSt., für Lieferungen ins Ausland exkl. MWSt. dargestellt. Alle Preise sind Richtpreise und nur die aktuellste Offerte hat binnen 30 Tagen Gültigkeit, es sei denn, es liegen Schreib-, Druck- oder Rechenfehler vor.
Lieferungen
Porto und Verpackung sind für inländische Therapieinstrumente-Lieferungen kostenlos. Bei Lieferungen ins Ausland wird nur das Porto in Rechnung gestellt. Für nicht termingerechte Zustellungen können bei der Combo AG keine Schadenersatzansprüche für entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung oder irgendwelche anderen Vermögensschäden geltend gemacht werden.
Zahlungsmodalitäten
Prinzipiell werden Aufträge nur noch ausgeführt, wenn der anstehende Betrag in Vorkasse auf unser Konto überwiesen wird.
Garantiebestimmungen
Die Combo AG übernimmt die Behebung aller Mängel, die auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Die Garantieleistung erstreckt sich dabei auf die unentgeltliche Instandstellung des Instruments, bzw. auf kostenlosen Ersatz fehlerhafter Teile. Ausgeschlossen ist ein Anspruch auf Wandelung, Minderung, Austausch des Instruments sowie auf Kostenerstattung bei Schadensbehebung durch Dritte ohne unser schriftliches Einverständnis, schliesslich auf Schadenersatz, der über den Ersatz des mangelhaften Teiles hinausgeht. Weg- und Versandspesen zum Kunden werden in Rechnung gestellt.
Als Nachweis für den Garantieanspruch gilt die Rechnung oder der Lieferschein der Combo AG, auf welcher das Kaufdatum und das Modell festgehalten sein müssen.
Die Garantie bezieht sich nicht auf Teile, die einem natürlichen Verschleiss unterworfen sind, sowie auf Fehler, die durch unsachgemässe Bedienung oder Beanspruchung, wie Vermietung bzw. durch äussere Einwirkungen verursacht wurden. Weiter kommt dem Benutzer die Obliegenheit zu, alle beweglichen Teile sowie Schrauben und Nieten in regelmässigen Abständen von einer Woche einer adäquaten Verschleissprüfung zu unterziehen, bei deren Nichtbeachtung er jeglichen Anspruch auf Behebung von Folgeschäden verwirkt.
Soweit Reparaturen bzw. Reparaturversuche durch andere als die Combo AG durchgeführt werden, ist der Garantieanspruch verwirkt.
Die Combo AG gewährt eine Garantie während 24 Monaten – auch bei gewerblichem Gebrauch – gerechnet vom Lieferdatum des fabrikneuen Instruments.
Zweckmässiger Gebrauch des Kaufgegenstandes
Falls auf den Lieferpapieren nicht ausdrücklich erwähnt ist, dass es sich um Gerätschaften für „Professionelle Anwender“ handelt, und somit dem Gerät eine Publikums-Behandlungslizenz kohärent ist, handelt es sich lediglich um eine Privatlizenz zur Verwendung des Therapiegerätes für den Privatgebrauch. Eine gewerbliche Verwendung des Equipments ist in diesem Falle untersagt, da die gewerbliche Behandlung von Patienten in jedem Falle eine ordentliche Schulung durch den Hersteller und professionelle Gerätschaften voraussetzt.
Zudem ist es dem Lizenznehmer durch diese Lizenz strengstens untersagt, ohne schriftliche Einwilligung der Lizenzgeberin an GIGER® MD® Instrumenten irgendwelche Abänderungen oder Umbauten vorzunehmen!
Übertragbarkeit des Therapiesupports
Der von der Combo AG gewährte Therapiesupport ist ausschliesslich für den ursprünglichen Käufer bzw. Lizenznehmer des Instruments bestimmt und nicht übertragbar. Eine Weitergabe des Anspruchs auf Therapiesupport an Dritte, insbesondere im Falle eines Weiterverkaufs oder einer Überlassung des Instruments an eine andere Person oder Organisation, ist ausgeschlossen. Bei einem Eigentümerwechsel erlischt der Anspruch auf Therapiesupport, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes mit der Combo AG vereinbart wurde.
Softwareprodukt, Know-How
Das Softwareprodukt für die GIGER® MD® Instrumente sowie das Know-How dürfen nur im Rahmen des betreffenden Lizenzvertrages benutzt werden.
Haftungsausschluss
Die Combo AG behält sich das Recht vor, sich bei Missachtung der Bedienungsanleitung und der allgemeinen Weisungen sowie bei unsachgemässem Gebrauch der GIGER® MD® Instrumente von jeglicher Haftung loszusagen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Änderungen
Die vorliegende Vereinbarung bzw. Erklärung untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Betreibungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung bzw. Erklärung stehenden Streitigkeiten ist der Sitz der Combo AG. Dieses Unternehmen ist jedoch befugt, seine Rechte auch am Domizil des Bestellers oder vor jeder anderen zuständigen Behörde geltend zu machen und zudem das jeweilige anzuwendende Landesrecht zu wählen. Alle Änderungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Form.
Stand: 28. Juli 2026